Werbeproduktion der scherr kreativmanagement GmbH

Scherr Kreativmanagement GmbHScherr Kreativmanagement GmbH

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Kontaktdaten


scherr kreativmanagement GmbH

Hannöversche Str. 74
44143 Dortmund

Fon: +49 231 477 896 - 0
Fax: +49 231 477 896 - 20

info@tskm-fair.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Scherr Kreativmanagement GmbH, Dortmund


1. Geltungsbereich
Die Scherr Kreativmanagement GmbH erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir ohne schriftliche Sondervereinbarungen / Zustimmung nicht an. Auch bei wissentlich entgegenstehenden Geschäftsbedingungen vorbehaltlos erbrachte Leistungen gelten nicht als Zustimmung.

Alle Vereinbarungen zwischen der Scherr Kreativmanagement GmbH und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niedergelegt. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Mündliche Verabredungen bzgl. Leistungen und Preisen haben bis zur schriftlichen Bestätigung keine Wirkung.

Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch ohne zusätzliche Wiederholung der Vereinbarung.

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages sowie auch der Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen.

2. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Jeder der Scherr Kreativmanagement GmbH beauftragte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seinen Werkleistungen gerichtet ist. Alle Leistungen, z. B. Ideen, Skizzen, Texte, Vorentwürfe, Konzepte, Reinzeichnungen, Bilder, Programmcode, Tonwerke, Bildwerke, sowie auch einzelne Teile daraus unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.

Die Scherr Kreativmanagement GmbH darf die von ihr entwickelten Werbemittel, Konzepte und Medien angemessen signieren und für die Eigenwerbung nutzen.

Ohne Einwilligung der Scherr Kreativmanagement GmbH dürfen Entwürfe und / oder Reinzeichnungen weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch in Teilen, ist unzulässig.

Die Scherr Kreativmangement GmbH überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird das jeweils einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an dritte ist honorarpflichtig und bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach schriftlicher Vereinbarung und vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

Vorschläge des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der vereinbarten Honorare. Ein Miturheberrecht ist ausgeschlossen.

3. Vergütung
Sämtliche Tätigkeiten, z. B. Beratung, Anfertigung von Konzepten, grafischen Entwürfen, etc. die Scherr Kreativmanagement GmbH für ihren Auftraggeber erbringt sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

Kostenvoranschläge der Scherr Kreativmanagement GmbH sind grundsätzlich unverbindlich, sofern der Projektumfang zum Zeitpunkt der Angebotserstellung nicht final definiert ist. Mehraufwand, z. B. durch Projekterweiterung, Projektänderungen, Autorenkorrekturen, etc. wird nach Aufwand gesondert berechnet.

Wird der Einkauf von Fremdleistungen, z. B. Fotografie, Copyright, Lithografie, Übersetzung, Produktion, etc. durch die Scherr Kreativmanagement GmbH ausgeführt, berechnet diese eine Agentur-Fee von 15% des Nettopreises.

Zeiten für Recherchen von Fremdleistungen werden gesondert berechnet.

Werden Werke und Leistungen der Scherr Kreativmanagement GmbH ganz oder in Teilen in nicht vereinbartem Umfang genutzt, z. B. durch Widerdruck, Vervielfältigung über den vereinbarten Nutzungsrahmen hinaus, etc., ist die Scherr Kreativmanagement GmbH berechtigt, die Vergütung für die erweiterte Nutzung in Rechnung zu stellen.

Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Scherr Kreativmanagement GmbH ein angemessenes Honorar zu. Erhält die Scherr Kreativmanagement GmbH nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Scherr Kreativmanagement GmbH, insbesondere Präsentationsunterlagen und deren Inhalt Eigentum der Auftragnehmerin. Der Kunde ist zur Nutzung außerhalb der Präsentation nicht berechtigt. Die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet und stellt aufgrund nicht vergebener Nutzungsrechte / Lizenzen eine Verletzung des Urheberrechtes dar.

4. Fälligkeit der Vergütung
Die Vergütung ist bei Ablieferung der Leistung, spätestens jedoch am Tag der Rechnungsstellung fällig. Sie ist, insofern nichts anderes vereinbart wurde, ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist ein entsprechendes Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert hohe finanzielle Vorleistungen, ist die Scherr Kreativmanagement GmbH zur Erstellung von Teilrechnungen berechtigt.

Bei Zahlungsverzug kann die Scherr Kreativmanagement GmbH Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank veranschlagen. Die Geltendmachung nachgewiesener Schäden bleibt davon unberührt.

5. Eigentumsvorbehalt
An Konzepten, Texten, Grafiken, Illustrationen, Entwürfen und Reinzeichnungen werden ausschließlich Nutzungsrechte / Lizenzen übertragen.

Die Scherr Kreativmanagement GmbH ist nicht verpflichtet Dateien herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die Scherr Kreativmanagement GmbH dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt dürfen diese nur im Rahmen der erworbenen Nutzungsrechte eingesetzt werden. Darüber hinausgehende Nutzung wird gesondert vereinbart und berechnet.

Bei Verlust der Daten durch defekte Datenträger, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, höhere Gewalt und Ungeschicklichkeit haftet die Scherr Kreativmanagement GmbH nicht für die Wiederherstellung von Daten.

6. Produktionsüberwachung und Belegmuster
Die Produktionsüberwachung durch die Scherr Kreativmanagement GmbH erfolgt ausschließlich aufgrund besonderer Vereinbarung und Beauftragung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die Scherr Kreativmanagement GmbH berechtigt, nach eigenem Ermessen notwendige Entscheidungen zu treffen und Arbeitsanweisungen zu geben.

Von allen erstellten Produktionen (Print / Produktion) überlässt der Auftragnehmer der Scherr Kreativmanagement mindestens 5 einwandfreie und vollständige Belege ohne Entgelt. Ist der Auftragnehmer ein Produktionsunternehmen (Druckerei, Werbetechniker, etc.) ist ein Belegmuster der Rechnung beizufügen.
Die Scherr Kreativmanagement GmbH ist berechtigt, diese Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.

7. Haftung
Die Scherr Kreativmanagement GmbH verpflichtet sich, jeden Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. Zur Kontrolle produktionstechnischer Aufbereitung erhält die Scherr Kreativmanagement GmbH das Recht, gängige Kontrollinstrumente, z. B. Proofs von Druckdaten, im Namen und auf Rechnung des Kunden anfertigen zu lassen. Widerspricht der Auftraggeber der Anfertigung von Kontrollausdrucken / Proofs, geht das Produktionsrisiko zu 100% auf den Auftraggeber über.

Durch die Verkürzung von Produktionszeiten verursachte Schäden gehen zu 100% zu Lasten des Auftraggebers, insofern eine Verzögerung bzw. späte Fertigung durch diesen hervorgerufen werden. Die Scherr Kreativmanagement GmbH wird im Augenblick der Produktionsgefährdung eine schriftliche Benachrichtigung an den Auftraggeber übermitteln.

Die Scherr Kreativmanagement GmbH haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Die Scherr Kreativmanagement GmbH sucht seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig aus und leitet sie an. Darüber hinaus haftet die Scherr Kreativmanagment GmbH nicht für Erfüllungsgehilfen.

Vergibt die Scherr Kreativmanagement GmbH Aufträge / Fremdleistungen an dritte Auftragnehmer, sind diese keine Erfüllungsgehilfen. Die Scherr Kreativmanagement GmbH haftet ausschließlich für eigenes Verschulden durch Vorsatz und / oder grobe Fahrlässigkeit.

Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und Rechnung der Scherr Kreativmanagement GmbH abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, diese im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört auch die Übernahme von Kosten.

Alle Leistungen der Scherr Kreativmanagement GmbH sind vom Kunden zu überprüfen. Mit der Genehmigung der Vorlagen zur Produktion übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text, Bild und sonstigen Inhalten. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Produktionsdaten entfällt jede Haftung für die Scherr Kreativmanagement GmbH.

Für die Zulässigkeit der Arbeiten haftet die Scherr Kreativmanagement GmbH nicht. Eine rechtliche Prüfung erfolgt ausschließlich auf ausdrückliche Veranlassung und zu finanziellen Lasten des Auftraggebers.

Beanstandungen jeglicher Art sind innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Scherr Kreativmanagement GmbH geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

8. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist der Sitz der Scherr Kreativmanagement GmbH
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungspunkte nicht.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist Dortmund.

Folgender Passus gilt nur für Forderungen, die an die VR FACTOREM GmbH abgetreten sind. Diese Rechnungen sind mit einem Abtretungsvermerk gekennzeichnet
Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.

Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.

Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch.

Gerichtsstand ist nach unserer Wahl Dortmund oder Frankfurt am Main.

Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.

Zur Geltendmachung der Rechte aus Eigentumsvorbehalt ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Debitor ist Verbraucher.

Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die VR FACTOREM GmbH, Ludwig-Erhard-Straße 30 - 34, 65760 Eschborn, zu leisten, an die wir unsere gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abgetreten haben. Auch unser Vorbehaltseigentum haben wir auf die VR FACTOREM GmbH übertragen.

Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.